Ab 2014 wird in Hamburg die Ausbildungsumlage für die Altenpflegeausbildung und Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz eingeführt. Der umfangreichste Teil der Altenpflegeausbildung ist die praktische Ausbildung, die mit ca. 2.500 Stunden in den ausbildenden Einrichtungen stattfindet. Dazu müssen die Träger der praktischen Ausbildung in der Altenpflege eine Praxisanleiterin / einen Praxisanleiter vorhalten. (§2 Abs.2, Satz 3 AltPflAPrV) Bilden Sie zeitnah kompetente Pflegefachkräfte aus Ihrer Einrichtung zum Praxisanleiter / zur Praxisanleiterin aus. Ansprechpartnerin: Gertrud Schröder