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Gebühren für Sonderleistungen


Gebühren für Sonderleistungen

Gebühren für Sonderleistungen


Die Lembke Seminare und Beratungen GmbH ist berechtigt, Gebühren für Sonderleistungen zu erheben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

Duplikate von Zertifikaten / Teilnahmebescheinigungen
Für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung eines Lembke-Zertifikates oder einer Lembke-Teilnahmebescheinigung wird eine Gebühr erhoben. Der Versand der Ersatzbescheinigung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der Gebühr.

Kosten:
25 € zzgl. 19 % MwSt. *
80 € zzgl. 19 % MwSt. (Wundexpert*innen- und Fachtherapeut*innen-Kurse ICW ®) *
* Abweichungen sind möglich

Hier können Sie das Antrags-Formular herunterladen.

Nachträgliche Rechnungsänderungen
Für nachträgliche Rechnungskorrekturen, die von den Angaben bei der Buchung abweichen, können Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Dies gilt ebenso für die Bearbeitung von erst nachträglich beantragten Förderungen oder Rabatten.

Prüfungsgebühren / Wiederholungsprüfungen / Sonder-Prüfungstermine
Für die Erhebung von externen Prüfungsgebühren durch Fachgesellschaften oder Behörden wird eine Verwaltungspauschale erhoben. Dies gilt auch für die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen.

Plagiate bei Abschlussarbeiten
Bei nachgewiesenen Plagiaten erheben wir eine Gebühr für die Beurteilung der Wiederholungsarbeit.

Nachholtermine / Fehlzeitenausgleich
Zum Ausgleich entstandener Fehlzeiten können in Absprache mit der Kursleitung ggfs. Nachholtermine in anderen Kursen angeboten werden. Die Teilnahme an Nachholterminen ist kostenpflichtig. 

Kurswechsel
Wenn Sie aus einem wichtigem Grund eine bereits begonnene Weiterbildung unterbrechen müssen, dann kann auf Antrag und in Absprache mit der Kursleitung ggfs. ein Kurswechsel angeboten werden. Voraussetzung ist dabei immer, dass ein unverändertes Kursangebot weiterhin von Lembke angeboten wird und es in diesem Kurs noch freie Plätze gibt. Ebenso beachten Sie bitte, dass wir die Durchführung des gewünschten Kurses nur bei ausreichender Teilnehmeranzahl gewährleisten können. Der Einstieg in den gewünschten Kurs muss innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglichen Kursstart bzw. dem Unterbrechungszeitpunkt erfolgen.
Für einen Kurswechsel werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 300 € erhoben und es sind Preisdifferenzen zu den geltenden Lehrgangsgebühren beim Wiedereinstieg zu tragen.
Ein Antrag auf Kurswechsel gilt nicht als Kündigung und entbindet nicht von der Verpflichtung, die ursprünglich gebuchte Weiterbildung vollständig zu bezahlen.
Im Einzelfall wird in Absprache mit der Kursleitung darüber entschieden, ob bereits absolvierte Unterrichtsanteile beim Wiedereinstieg angerechnet werden können. 

Ersatzteilnehmer*in
Sie können an der gebuchten Weiterbildung doch nicht teilnehmen und ein/e Ersatzteilnehmer*in soll stattdessen einspringen? Für die Umbuchung und Koordination wird eine Verwaltungsgebühr berechnet.

 

Stornierungsbedingungen und weiteres entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen.

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