Finanzierungsmöglichkeiten


Qualifizierung kann gefördert werden

  • Kosten der Weiterbildung
  • Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsaufwand

Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, können über ein Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einen Förderungszuschuss erhalten.

Voraussetzungen: 

  • Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
  • förderungswürdig: Betriebswirt, Fachwirt, Weiterbildungen 
  • im Bereich der Gesundheitsfachberufe, fachübergreifende 
  • Weiterbildungen 
  • einkommens- und vermögensunabhängig
  • nicht rückzahlbar
  • Stipendium muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden

Weitere Infos unter www.hk24.de


Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterbildung gering qualifizierter Personen, die in einem Betrieb mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten. Anteilige Übernahme der Weiterbildungskosten durch Bildungsgutschein: Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschuss in Höhe von 75 % für Mitarbeiter älter als 45 Jahre bzw. max. 50 % für Mitarbeiter jünger als 45 Jahre. Bei Mitarbeitern jünger als 45 Jahre ist Voraussetzung, dass der Betrieb 50 % der Weiterbildungskosten übernimmt.


Voraussetzungen:

  • Mindeststundenzahl 400, öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung
  • einkommens-, alters- und vermögensunabhängig
  • Zuschuss von 40 % (nicht rückzahlungspflichtig)
  • zinsgünstiges Darlehen (muss nicht in Anspruch genommen werden)
  • bei bestandener Prüfung Erlass von 40 % der Darlehenssumme

Darlehenserlass bei Unternehmensgründung bis zu 66 %.

Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de


Menschen, die vermögenswirksame Leistungen ansparen, können aus ihren Sparverträgen Geld für Weiterbildung entnehmen, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.


Kontakt und weitere Informationen unter:

Tel. 040 – 60 77 46 52 0, E-Mail: careforcare@agfw-hamburg.de oder www.careforcare-hamburg.de


für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet nach einem Beratungsgespräch über Ausstellung eines Bildungsgutscheins. Annahme von Bildungsgutscheinen entsprechend der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV).


Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg fördern Unternehmen mit max. 249 Mitarbeitern und deren Beschäftigten. Förderhöhe 50 - 75 % der Weiterbildungskosten, bis maximal 1.125,- €. 

Weitere Infos unter www.weiterbildungsbonus.net


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