Teilnahmebedingungen


Unsere AGB

Teilnahmebedingungen


für Veranstaltungen (Fort- und Weiterbildungen, Seminare etc.) bei Lembke Seminare und Beratungen GmbH

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für Teilnehmer*innen mit Förderung nach SGB III.

 

1. Leistungsbeschreibung
Lembke Seminare und Beratungen GmbH wird die gebuchte Veranstaltung gemäß Beschreibung durchführen.

2. Anmeldung
Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bitte benutzen Sie zur Anmeldung das entsprechende Formular der jeweiligen Ausschreibung. Mit der Anmeldung bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Hinweis: Bei Veranstaltungen, die nach dem SGB III gefördert werden können, muss der Bildungsgutschein spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns eingereicht werden.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Rechnung, die als Teilnahmebestätigung gilt – unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzungen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

3. Vertragsverhältnis
Sofern neben dem Teilnehmer auch der Arbeitgeber die Anmeldung unterzeichnet, haften beide für die Bezahlung der Teilnahmegebühr als Gesamtschuldner. Das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ist keine Bedingung für den Fortbestand der gesamtschuldnerischen Haftung für die Teilnahmegebühr.

4. Absage / Stornierung
Absagen (VON UNS) gibt es leider auch, falls mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, nicht genügend Anmeldungen eingehen, Referenten oder Zulieferung ausfallen oder aus anderem wichtigen Grund. Das Unternehmen erstattet in diesem Fall bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück. Dies gilt auch dann, wenn ein Ersatztermin angeboten wird und Ihnen die Teilnahme an diesem Ersatztermin nicht möglich ist.
Absagen (VON IHNEN): Sollten Sie trotz verbindlicher Anmeldung nicht teilnehmen können, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Wir versuchen dann, den frei gewordenen Platz anderweitig zu besetzen. Sollten wir keinen Ersatzteilnehmer finden, müssen wir die Kosten bei kurzfristiger Stornierung leider in Rechnung stellen. 
Sie können bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren. Danach gilt: Bei Seminaren (eintägigen Veranstaltungen) belaufen sich die Stornokosten auf max. 50 % der Teilnahmegebühren; erfolgt die Abmeldung kurzfristiger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, stellen wir die gesamten Teilnahmegebühren in Rechnung; dies gilt ebenso bei Nichterscheinen.  
Bei Lehrgängen und mehrtägigen Veranstaltungen wird eine angemessene Entschädigung für entstandenen Aufwand in Rechnung gestellt. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Einganges im Unternehmen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich, soweit dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Während einer laufenden Weiterbildungsmaßnahme ist ein Teilnehmertausch nicht möglich. 
Bei Veranstaltungen, die nach dem SGB III gefördert werden, ist ein Rücktritt bis 14 Tage nach Vertragsabschluss – längstens bis zum Beginn der Maßnahme – möglich, ohne dass dem Teilnehmer Kosten entstehen.  
Sollte trotz Antragstellung kein Bildungsgutschein genehmigt werden, ist ebenfalls eine kostenfreie Stornierung möglich.

5. Kündigung
Während einer laufenden Fort- / Weiterbildung kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalender-Halbjahres schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung ist erstmalig nach 6 Monaten möglich.  
Fernunterrichtsverträge können nach erfolgtem Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf der ersten 6 Monate nach Kursbeginn mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Beginn des Lehrgangs ist die Bereitstellung der Lerninhalte und die Freischaltung des Teilnehmers auf der Lernplattform im Internet. Nach Ablauf der ersten 6 Monate nach Kursbeginn kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht des Kursteilnehmers zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt bei arbeitslosen Teilnehmern, die mit Bildungsgutschein gefördert werden, auch die Arbeitsaufnahme und eine längerfristige Erkrankung.
Darüber hinaus hat auch Lembke Seminare und Beratungen GmbH das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Zahlungsverzug von mehr als einem Monat, Nichterscheinen, Störungen des Unterrichts oder ein Verstoß gegen die Hausordnung. Ein Ausschluss von der weiteren Teilnahme an einer Veranstaltung entbindet den Teilnehmenden nicht von der Pflicht zur Zahlung der Lehrgangskosten entsprechend o.g. Kündigungsfristen.

6. Durchführungsabweichung
Dem Unternehmen bleibt vorbehalten, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten einzusetzen oder den Inhalt oder die Lernform der Veranstaltung angemessen zu ändern.

7. eLearning / Blended-Learning
Bei unseren eLearning-Angeboten handelt es sich, soweit nichts anderes ausgeschrieben ist, nicht um Fernlehrgänge im Sinne des Fern-USG.   

8. Einverständnis Veröffentlichung von Ton- und Videoaufnahmen
Lehrveranstaltungen in Form eines Webinars werden aufgezeichnet (Bild- und Tonmaterial) und auf einer Lernplattform veröffentlicht (passwortgeschützt, jederzeit durch eingeschränkten Nutzerkreis abrufbar). Mit Abschluss des Vertrags über die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Aufzeichnungen angefertigt und auf der Lernplattform veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erhält nach Zustimmung zur Veröffentlichung keine Rechte (z. B. Entgelte). Das Einverständnis ist gegenüber dem Unternehmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar – die Aufzeichnungen werden im Falle des Widerrufs von der Lernplattform entfernt.

9. Copyright
Veranstaltungsunterlagen sind zur Nutzung durch den Teilnehmer während der Schulung und zum Nachschlagen gedacht. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, bleiben dem Unternehmen bzw. dem Rechtsinhaber vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens bzw. Rechtsinhabers darf kein Teil der Veranstaltungsunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

10. Teilnahmegebühr
Unsere Teilnahmegebühren sind Endpreise und teilweise gemäß § 4 Nr. 21a UstG von der Mehrwertsteuer befreit. Die Teilnahmegebühren bzw. die erste Ratenzahlung sind / ist vor Veranstaltungsbeginn fällig. Grundsätzlich werden für Lernmittel keine zusätzlichen Kosten berechnet, Ausnahmen sind in der Kurs- / Seminarbeschreibung gekennzeichnet.

11. Sonstiges
Die Kosten für An- und Abreise, Verpflegung sowie ggfs. anfallende Hotelkosten sind nicht im Preis enthalten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Für Unfallschäden, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung übernimmt das Unternehmen keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde von ihm oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern beide Parteien Vollkaufleute sind.

12. Inhouse-Schulungen beim Auftraggeber
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räumlichkeiten und, wenn möglich, benötigte Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die vor der Schulung mit dem Dozenten abzusprechen sind. Des Weiteren gelten die individuellen Regelungen.

13. Kooperation
Zur Angebotserweiterung steht die Lembke Seminare und Beratungen GmbH in Kooperationen mit ausgewählten Drittanbietern. Buchungsanfragen bei der Lembke Seminare und Beratungen GmbH für Kurse, die in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner durchgeführt werden, werden für den Nutzer klar erkennbar weitergeleitet. Erfolgt die Kursbuchung eines Kooperations-Kurses über Lembke Seminare und Beratungen GmbH, wird nicht die Lembke Seminare und Beratungen GmbH, sondern der jeweilige Kooperationspartner Vertragspartner. Die Zuständigkeit wird dem Kunden mit der Kursbuchung deutlich benannt. In diesem Fall übernimmt die Lembke Seminare und Beratungen GmbH keinerlei Gewährleistung für Inhalte und Durchführung der Kurse durch Kooperationspartner.

Hamburg, 30.10.2023

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