Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte

Präsenz- und Web-Seminare | nach den Richtlinien in der ambulanten Pflege (§ 113, MuG) und stationären Pflege (§ 53b) des SGB XI

Betreuungskraft-Fortbildung: Qualifizierung für die professionelle Seniorenbetreuung


// gemäß der Richtlinien nach § 53b SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL), zuletzt geändert durch Beschluss vom 21.10.2022 // gemäß der Maßstäbe und Grundsätze (MuG) nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 27.05.2011, zuletzt geändert am 24.10.2023

Definition und Bedeutung von der Fortbildung zur Betreuungskraft

Die Fortbildung zur Betreuungskraft, auch bekannt als Qualifizierung zum Alltagsbegleiter, befähigt Menschen dazu, hilfebedürftige Senioren im Alltag zu unterstützen und zu begleiten. Diese wichtige Qualifikation ermöglicht es den Teilnehmenden, pflegebedürftige Menschen sowohl in stationären Einrichtungen als auch in der häuslichen Pflege professionell zu betreuen. Die Betreuungskraft-Fortbildung vermittelt dabei nicht nur praktische Fähigkeiten, sondern auch theoretisches Wissen über altersbedingte Erkrankungen und den richtigen Umgang mit älteren Menschen.

Warum ist die Fortbildung zur Betreuungskraft wichtig?

Der demographische Wandel führt zu einem steigenden Bedarf an qualifizierten Betreuungskräften in Deutschland. Durch die Betreuungskraft-Fortbildung werden dringend benötigte Fachkräfte ausgebildet, die eine wichtige Rolle in der Versorgung älterer Menschen spielen. Die Qualifizierung trägt dazu bei, die Lebensqualität von Senioren zu verbessern und pflegende Angehörige sowie Pflegefachkräfte zu entlasten. Zusätzlich eröffnet die Fortbildung neue berufliche Perspektiven in einem zukunftssicheren Arbeitsfeld.

Berufsbild der Betreuungskraft


Aufgaben und Verantwortlichkeiten


Betreuungskräfte gestalten den Alltag der ihnen anvertrauten Menschen aktiv mit. Sie führen Gespräche, begleiten bei Spaziergängen und unterstützen bei der Teilnahme an sozialen Aktivitäten. Die Organisation und Durchführung von Gruppenaktivitäten gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die individuelle Betreuung. Betreuungskräfte dokumentieren ihre Tätigkeiten und arbeiten eng mit Pflegefachkräften sowie Angehörigen zusammen.

Arbeitsumfeld und typische Arbeitsplätze


Nach dem erfolgreichen Abschluss der Betreuungskraft-Fortbildung eröffnen sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in Seniorenheimen, ambulanten Pflegediensten und Tagespflegeeinrichtungen. Auch die selbstständige Tätigkeit als Betreuungskraft in der häuslichen Pflege ist möglich. Die Arbeitszeiten können flexibel gestaltet werden, was besonders für Quereinsteiger interessant ist.

Voraussetzungen für die Fortbildung zur Betreuungskraft


Was Sie mitbringen sollten, um erfolgreich in die Betreuung einzusteigen

Für die Teilnahme an einer Betreuungskraft-Fortbildung sind keine speziellen schulischen oder beruflichen Vorqualifikationen erforderlich. Wichtig sind soziale Kompetenzen, Einfühlungsvermögen und die Freude am Umgang mit älteren Menschen. Nachzuweisen sind eine Bescheinigung der beruflichen Tätigkeit im Betreuungsdienst über insgesamt mindestens 40 Stunden oder über ein Orientierungspraktikum mit 40 Stunden. Weiter nachzuweisen ist eine Bescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses (mind. 8 Std. / nicht älter als 2 Jahre), der bis zum Abschluss dieser Weiterbildung absolviert und bei Lembke Seminare und Beratungen eingereicht werden muss. Grundlegende Deutschkenntnisse sind notwendig, um die Lerninhalte zu verstehen und später mit Betreuten sowie Kollegen kommunizieren zu können. Ein polizeiliches Führungszeugnis wird in der Regel vor Beginn der Tätigkeit verlangt.

Inhalte der Weiterbildung


Theorie und Praxis für eine qualifizierte und einfühlsame Betreuung

Die Betreuungskraft Fortbildung vermittelt ein umfassendes Spektrum an theoretischem und praktischem Wissen. Im Fokus steht die professionelle Kommunikation und Interaktion mit älteren Menschen sowie der fachgerechte Umgang mit Demenzerkrankten und Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Teilnehmenden erwerben fundierte Kenntnisse in der Aktivierung und Freizeitgestaltung, wodurch sie den Alltag der Betreuten abwechslungsreich gestalten können. Der Fernlehrgang vermittelt zudem wichtiges Wissen in den Bereichen Hauswirtschaft und Ernährungslehre sowie essenzielle Hygienemaßnahmen. Weitere zentrale Bestandteile sind die Grundlagen verschiedener Krankheitsbilder und pflegerischer Hilfestellungen. Die Teilnehmenden lernen außerdem die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit kennen und erwerben Kompetenzen in der professionellen Dokumentation. Neben dieser Grundqualifikation gibt es für praktizierende Betreuungskräfte verschiedene Pflichtfortbildungen nach den Richtlinien in der ambulanten Pflege (§ 113, MuG) und stationären Pflege (§ 53b) des SGB XI, die der kontinuierlichen Aktualisierung des Fachwissens dienen.

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