Alltagsbegleiter*in / Betreuungskraft
jederzeit individueller Einstieg möglich
Präsenz- und Web-Seminare | nach den Richtlinien in der ambulanten Pflege (§ 113, MuG) und stationären Pflege (§ 53b) des SGB XI
Die Fortbildung zur Betreuungskraft, auch bekannt als Qualifizierung zum Alltagsbegleiter, befähigt Menschen dazu, hilfebedürftige Senioren im Alltag zu unterstützen und zu begleiten. Diese wichtige Qualifikation ermöglicht es den Teilnehmenden, pflegebedürftige Menschen sowohl in stationären Einrichtungen als auch in der häuslichen Pflege professionell zu betreuen. Die Betreuungskraft-Fortbildung vermittelt dabei nicht nur praktische Fähigkeiten, sondern auch theoretisches Wissen über altersbedingte Erkrankungen und den richtigen Umgang mit älteren Menschen.
Der demographische Wandel führt zu einem steigenden Bedarf an qualifizierten Betreuungskräften in Deutschland. Durch die Betreuungskraft-Fortbildung werden dringend benötigte Fachkräfte ausgebildet, die eine wichtige Rolle in der Versorgung älterer Menschen spielen. Die Qualifizierung trägt dazu bei, die Lebensqualität von Senioren zu verbessern und pflegende Angehörige sowie Pflegefachkräfte zu entlasten. Zusätzlich eröffnet die Fortbildung neue berufliche Perspektiven in einem zukunftssicheren Arbeitsfeld.
Für die Teilnahme an einer Betreuungskraft-Fortbildung sind keine speziellen schulischen oder beruflichen Vorqualifikationen erforderlich. Wichtig sind soziale Kompetenzen, Einfühlungsvermögen und die Freude am Umgang mit älteren Menschen. Nachzuweisen sind eine Bescheinigung der beruflichen Tätigkeit im Betreuungsdienst über insgesamt mindestens 40 Stunden oder über ein Orientierungspraktikum mit 40 Stunden. Weiter nachzuweisen ist eine Bescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses (mind. 8 Std. / nicht älter als 2 Jahre), der bis zum Abschluss dieser Weiterbildung absolviert und bei Lembke Seminare und Beratungen eingereicht werden muss. Grundlegende Deutschkenntnisse sind notwendig, um die Lerninhalte zu verstehen und später mit Betreuten sowie Kollegen kommunizieren zu können. Ein polizeiliches Führungszeugnis wird in der Regel vor Beginn der Tätigkeit verlangt.
Die Betreuungskraft Fortbildung vermittelt ein umfassendes Spektrum an theoretischem und praktischem Wissen. Im Fokus steht die professionelle Kommunikation und Interaktion mit älteren Menschen sowie der fachgerechte Umgang mit Demenzerkrankten und Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Teilnehmenden erwerben fundierte Kenntnisse in der Aktivierung und Freizeitgestaltung, wodurch sie den Alltag der Betreuten abwechslungsreich gestalten können. Der Fernlehrgang vermittelt zudem wichtiges Wissen in den Bereichen Hauswirtschaft und Ernährungslehre sowie essenzielle Hygienemaßnahmen. Weitere zentrale Bestandteile sind die Grundlagen verschiedener Krankheitsbilder und pflegerischer Hilfestellungen. Die Teilnehmenden lernen außerdem die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit kennen und erwerben Kompetenzen in der professionellen Dokumentation. Neben dieser Grundqualifikation gibt es für praktizierende Betreuungskräfte verschiedene Pflichtfortbildungen nach den Richtlinien in der ambulanten Pflege (§ 113, MuG) und stationären Pflege (§ 53b) des SGB XI, die der kontinuierlichen Aktualisierung des Fachwissens dienen.
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