// nach § 132g SGB V
Im Zeitalter des demografischen Wandels werden die Menschen älter, die Erkrankungen intensiver, der Bedarf an Unterstützung und Beratung wächst. Auch die Bedürfnisse von Menschen ändern sich in der letzten Lebensphase. Eine individuelle Versorgung des Betreffenden in den physischen, psychischen und sozialen Lebensbereichen ist erforderlich. Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) definiert die „gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ nach § 132g SGB V in stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe als neue, zusätzlich refinanzierbare Aufgabe.
Neben der Einbindung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in die Strukturen und Prozesse setzt dieses Angebot eine/n Berater*in voraus. Ziel ist es, der/dem Bewohner*in zu ermöglichen, selbstbestimmt über Behandlungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen und den spirituellen Rahmen in der letzten Lebensphase zu entscheiden. Diese Weiterbildung soll den Teilnehmern*innen die Befähigung geben, aufgrund von Beratungsgesprächen individuelle Bedürfnisse für die letzte Lebensphase und den Sterbeprozess des Bewohners zu ermitteln, schriftlich zu fixieren und an Dritte zu vermitteln.