Medizinproduktebeauftragte*r
// Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vom 1. Januar 2017
Das Medizinprodukterecht beinhaltet die Vorgaben für die sichere Herstellung, das Betreiben und das Anwenden von Medizinprodukten. Zu den Aufgaben einer/s Medizinproduktebeauftragten gehören u. a. die Veranlassung der sicherheitstechnischen (STK) und messtechnischen Kontrollen (MTK) sowie deren Dokumentation. Diese umfasst das Führen von Medizinproduktebüchern und / oder Bestandsverzeichnissen.
Darüber hinaus können MPG-Beauftragte Einweisungen in Medizinprodukte durchführen, sofern sie vom Hersteller dazu berechtigt wurden. Danach dürfen Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV u. a. nur betrieben werden, wenn eine vom Betreiber beauftragte Person gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 2 eingewiesen wurde. Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV dürfen nur nach einer dokumentierten Einweisung angewendet werden, die durch den Hersteller oder durch die vom Betreiber beauftragte Person erfolgt ist.
- Einführung in das Medizinprodukterecht
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
- Anwender- und Betreiberpflichten
- Systematik der Anforderungen an das Anwenden und Betreiben der Medizinprodukte in der Gesundheitseinrichtung bzw. im ambulanten Bereich
- Inbetriebnahme von Medizinprodukten
- Organisieren, Durchführen und Dokumentieren von Einweisungen
- Führung der erforderlichen Dokumentationen gemäß MPBetreibV bzw. Weitergabe der Daten an die Abteilung Medizintechnik
- Aufbewahrung der Gebrauchsanweisungen der Medizinprodukte
- Sicherheits- und messtechnische Kontrollen
- Instandhaltungsmaßnahmen und Instandsetzungen
- Personen: Leitungs- und Führungskräfte, Rettungswagenleiter*innen, Stationsleitungen, Pflegedienstleitungen
Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen, die die Funktion einer/eines Medizinproduktebeauftragten wahrnehmen (oder in Zukunft wahrnehmen werden) und bei der Umsetzung und Einhaltung des gesetzlichen Sicherheitskataloges mitwirken sollen / wollen – auch für Ärzte, Apotheker, Sanitätshäuser und deren Mitarbeiter*innen
- verbindliche Anmeldung
- Lebenslauf
- Nachweis einer beruflichen Ausbildung
Zertifikat Medizinproduktebeauftragte*r
Wir empfehlen eine jährliche Auffrischung / Ergänzung zur/zum Medizinproduktesicherheitsbeauftragte*n.
Preis
Der Preis für Ihre ausgewählte Weiterbildung wird Ihnen unter "Termine & Anmeldung" angezeigt.
Finanzierung & Rabatte
- Mitglieder von Kooperationspartnern (z. B. bpa) erhalten 10 % Rabatt.
- Weitere Finanzierungsmöglichkeiten und Fortbildungspunkte & Rabatte können Sie unter den jeweiligen Links nachlesen.
Hinweis
Angaben zu Gutscheinen, Mitgliedschaften, Rabatten etc. können Sie im Anmeldeformular eingeben – Preisnachlässe werden Ihnen erst bei der Rechnungsstellung gut geschrieben.
Weitere Informationen
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