Medizinproduktebeauftragte*r


// Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vom 1. Januar 2017

Das Medizinprodukterecht beinhaltet die Vorgaben für die sichere Herstellung, das Betreiben und das Anwenden von Medizinprodukten. Zu den Aufgaben einer/s Medizinproduktebeauftragten gehören u. a. die Veranlassung der sicherheitstechnischen (STK) und messtechnischen Kontrollen (MTK) sowie deren Dokumentation. Diese umfasst das Führen von Medizinproduktebüchern und / oder Bestandsverzeichnissen.
Darüber hinaus können MPG-Beauftragte Einweisungen in Medizinprodukte durchführen, sofern sie vom Hersteller dazu berechtigt wurden. Danach dürfen Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV u. a. nur betrieben werden, wenn eine vom Betreiber beauftragte Person gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 2 eingewiesen wurde. Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV dürfen nur nach einer dokumentierten Einweisung angewendet werden, die durch den Hersteller oder durch die vom Betreiber beauftragte Person erfolgt ist.


  • Einführung in das Medizinprodukterecht
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
  • Anwender- und Betreiberpflichten
  • Systematik der Anforderungen an das Anwenden und Betreiben der Medizinprodukte in der Gesundheitseinrichtung bzw. im ambulanten Bereich
  • Inbetriebnahme von Medizinprodukten
  • Organisieren, Durchführen und Dokumentieren von Einweisungen
  • Führung der erforderlichen Dokumentationen gemäß MPBetreibV bzw. Weitergabe der Daten an die Abteilung Medizintechnik
  • Aufbewahrung der Gebrauchsanweisungen der Medizinprodukte
  • Sicherheits- und messtechnische Kontrollen
  • Instandhaltungsmaßnahmen und Instandsetzungen
  • Personen: Leitungs- und Führungskräfte, Rettungswagenleiter*innen, Stationsleitungen, Pflegedienstleitungen

Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen, die die Funktion einer/eines Medizinproduktebeauftragten wahrnehmen (oder in Zukunft wahrnehmen werden) und bei der Umsetzung und Einhaltung des gesetzlichen Sicherheitskataloges mitwirken sollen / wollen – auch für Ärzte, Apotheker, Sanitätshäuser und deren Mitarbeiter*innen


  • verbindliche Anmeldung
  • Lebenslauf
  • Nachweis einer beruflichen Ausbildung 

Zertifikat Medizinproduktebeauftragte*r 


Wir empfehlen eine jährliche Auffrischung / Ergänzung zur/zum Medizinproduktesicherheitsbeauftragte*n.


Preis
Der Preis für Ihre ausgewählte Weiterbildung wird Ihnen unter "Termine & Anmeldung" angezeigt.

Finanzierung & Rabatte

Hinweis
Angaben zu Gutscheinen, Mitgliedschaften, Rabatten etc. können Sie im Anmeldeformular eingeben – Preisnachlässe werden Ihnen erst bei der Rechnungsstellung gut geschrieben.



Termine & Anmeldung



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