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Medizinproduktebeauftragte*r
Präsenz in Hamburg
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Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit
Präsenz in Hamburg
Was ist ein Medizinproduktebeauftragter bzw. Beauftragter für Medizinproduktesicherheit?
Beide Rollen tragen entscheidend zur Sicherheit im Umgang mit Medizinprodukten bei. Sie koordinieren Einweisungen, überwachen Prozesse und dienen als Schnittstelle zwischen Herstellern, Anwendern und Aufsichtsbehörden. In Pflegeeinrichtungen sind diese Funktionen gesetzlich verankert und essenziell für einen sicheren Betrieb.
Rechtlicher Hintergrund
Die rechtliche Grundlage liefern u. a. das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Insbesondere §6 MPBetreibV verpflichtet Einrichtungen zur Benennung eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit.
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