Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten
- Kosten der Weiterbildung
- Prüfungsgebühren
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsaufwand
// wir beraten Sie zu den Möglichkeiten einer Förderung Ihrer Weiterbildung
Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten
Begabtenförderung
Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, können über ein Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einen Förderungszuschuss erhalten.
Voraussetzungen:
Weitere Infos unter www.hk24.de
WeGebAU
Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterbildung gering qualifizierter Personen, die in einem Betrieb mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten. Anteilige Übernahme der Weiterbildungskosten durch Bildungsgutschein: Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschuss in Höhe von 75 % für Mitarbeiter älter als 45 Jahre bzw. max. 50 % für Mitarbeiter jünger als 45 Jahre. Bei Mitarbeitern jünger als 45 Jahre ist Voraussetzung, dass der Betrieb 50 % der Weiterbildungskosten übernimmt.
Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) – Meister-Bafög
Voraussetzungen:
Darlehenserlass bei Unternehmensgründung bis zu 66 %.
Weiterbildungssparen
Menschen, die vermögenswirksame Leistungen ansparen, können aus ihren Sparverträgen Geld für Weiterbildung entnehmen, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Aufstiegs- und fachspezifische Qualifizierungen im Rahmen der 4. Qualifizierungsoffensive in der Pflege (bis 30.06.2021) und des Projektes „care for care. Qualifizierung in der Pflege“ (ab 01.03.2021)
Kontakt und weitere Informationen unter:
Tel. 040 – 74 10 71 46 20, E-Mail: Qualifizierungsoffensive@hpg-ev.de oder www.info-altenpflege.de
Bildungsgutschein
für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet nach einem Beratungsgespräch über Ausstellung eines Bildungsgutscheins. Annahme von Bildungsgutscheinen entsprechend der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV).
Weiterbildungsbonus Hamburg
Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg fördern Unternehmen mit max. 249 Mitarbeitern und deren Beschäftigten. Förderhöhe 50 - 75 % der Weiterbildungskosten, bis maximal 1.125,- €.
Weitere Infos unter www.weiterbildungsbonus.net
Bildungsprämie / Prämiengutschein
Weitere Infos unter www.bildungspraemie.info
Hotline: 0800 26 230 00