- Kosten der Weiterbildung
- Prüfungsgebühren
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsaufwand
Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, können über ein Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einen Förderungszuschuss erhalten.
Voraussetzungen:
- Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
- förderungswürdig: Betriebswirt, Fachwirt, Weiterbildungen
- im Bereich der Gesundheitsfachberufe, fachübergreifende
- Weiterbildungen
- einkommens- und vermögensunabhängig
- nicht rückzahlbar
- Stipendium muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden
Weitere Infos unter www.hk24.de
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen und Beschäftigte und ersetzt das WeGebAU-Programm. Damit soll die Anpassung und Fortentwicklung der beruflichen Kompetenzen ermöglicht und den Herausforderungen durch den Strukturwandel besser begegnet werden können. Die Förderkriterien sind erweitert und die Zuschüsse erhöht worden. Die Weiterbildung muss AZAV zertifiziert sein, der Kursumfang mindestens 120 Stunden betragen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeberservice und/oder Ihrer Arbeitsvermittlung in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
www.arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive
Voraussetzungen:
- Mindeststundenzahl 400, öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung
- einkommens-, alters- und vermögensunabhängig
- Zuschuss von 40 % (nicht rückzahlungspflichtig)
- zinsgünstiges Darlehen (muss nicht in Anspruch genommen werden)
- bei bestandener Prüfung Erlass von 40 % der Darlehenssumme
Darlehenserlass bei Unternehmensgründung bis zu 66 %.
Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Kontakt und weitere Informationen unter:
Tel. 040 – 60 77 46 52 0, E-Mail: careforcare@agfw-hamburg.de oder www.careforcare-hamburg.de
für Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Personen. Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet nach einem Beratungsgespräch über Ausstellung eines Bildungsgutscheins. Annahme von Bildungsgutscheinen entsprechend der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV).
Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg fördern Unternehmen mit max. 249 Mitarbeitern und deren Beschäftigten. Förderhöhe 50 - 75 % der Weiterbildungskosten, bis maximal 1.125,- €.
Weitere Infos unter www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus