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Finanzierungsmöglichkeiten


Qualifizierung kann gefördert werden

  • Kosten der Weiterbildung
  • Prüfungsgebühren
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsaufwand

Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, können über ein Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einen Förderungszuschuss erhalten.

Voraussetzungen: 

  • Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
  • förderungswürdig: Betriebswirt, Fachwirt, Weiterbildungen
  • im Bereich der Gesundheitsfachberufe, fachübergreifende Weiterbildungen
  • einkommens- und vermögensunabhängig
  • nicht rückzahlbar
  • Stipendium muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden

Weitere Infos unter www.hk24.de


Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen und Beschäftigte und ersetzt das WeGebAU-Programm. Damit soll die Anpassung und Fortentwicklung der beruflichen Kompetenzen ermöglicht und den Herausforderungen durch den Strukturwandel besser begegnet werden können. Die Förderkriterien sind erweitert und die Zuschüsse erhöht worden. Die Weiterbildung muss AZAV zertifiziert sein, der Kursumfang mindestens 120 Stunden betragen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeberservice und/oder Ihrer Arbeitsvermittlung in Verbindung. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: 

www.arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive


Voraussetzungen:

  • Mindeststundenzahl 400, öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung
  • einkommens-, alters- und vermögensunabhängig
  • Zuschuss von 40 % (nicht rückzahlungspflichtig)
  • zinsgünstiges Darlehen (muss nicht in Anspruch genommen werden)
  • bei bestandener Prüfung Erlass von 40 % der Darlehenssumme

Darlehenserlass bei Unternehmensgründung bis zu 66 %.

Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de



für Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Personen. Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet nach einem Beratungsgespräch über Ausstellung eines Bildungsgutscheins. Annahme von Bildungsgutscheinen entsprechend der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV).


Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg fördern Unternehmen mit max. 249 Mitarbeitern und deren Beschäftigten. Förderhöhe 50 - 75 % der Weiterbildungskosten, bis maximal 1.125,- €. 

Weitere Infos unter www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus


Das Land Schleswig-Holstein fördert mit dem „Weiterbildungsbonus SH“ insbesondere Weiterbildungen von Erwerbstätigen in den Themenfeldern „Digitalisierung“, „Erneuerbare Energien“, „Pflege“ und „Handwerk“. 

Antragsberechtigt sind Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Gefördert werden bis zu 40 % der Seminarkosten, maximal 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat mindestens 60 % der Seminarkosten zu tragen. 

Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein.

Alle Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.ib-sh.de/produkt/a3-weiterbildungsbonus-schleswig-holstein/


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