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Teilnahmebedingungen


Unsere AGB

Teilnahmebedingungen


für Veranstaltungen (Fort- / Weiterbildungen, (Web-) Seminare, Inhouse-Schulungen etc.), die von Lembke Seminare und Beratungen GmbH (Veranstalter) angeboten werden.

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für Teilnehmer*innen mit Förderung nach SGB III.

 

1. Leistungsbeschreibung
Lembke Seminare und Beratungen GmbH wird die gebuchte Veranstaltung gemäß der jeweils veröffentlichten Angebots-Beschreibung durchführen. Innerhalb der Fort- / Weiterbildungen wird ggfs. die Lern- und Kommunikationsplattform ILIAS im Internet genutzt (u.a. für die Bereitstellung von Lernmaterialien, allgemeine Informationen und Kommunikation). Zur Nutzung der ILIAS-Lernplattform mit einem individuellen, Passwort geschützten Zugang benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät und eine persönliche E-Mail-Adresse.

Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, aus wichtigem Grund den Inhalt oder die Lernform der Veranstaltung angemessen zu ändern und/oder Ersatzreferenten einzusetzen.

Neben Präsenzveranstaltungen werden auch Veranstaltungen mit virtuellem Live-Unterricht (Web-Seminare, Online-Weiterbildungen) sowie eLearning-Weiterbildungen und Fernlehrgänge mit einer Kombination aus (virtuellem) Präsenz-Unterricht und Selbstlernphasen angeboten. Bei den angebotenen Web-Seminaren, Online- und eLearning-Weiterbildungen handelt es sich nicht um Fernlehrgänge im Sinne des FernUSG. Fernlehrgänge mit überwiegend asynchronen Anteilen sind von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) zertifiziert und entsprechend gekennzeichnet.

Bei Inhouse-Schulungen verpflichtet sich der Auftraggeber, geeignete Räumlichkeiten und, wenn möglich, benötigte Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die vor der Schulung mit der/dem Dozenten*in abzusprechen sind. Des Weiteren gelten die individuell vereinbarten Regelungen.

2. Anmeldung / Vertragsschluss
Anmeldungen zu den Veranstaltungen der Lembke Seminare und Beratungen GmbH müssen schriftlich erfolgen: Bitte nutzen Sie dazu das Online-Buchungsportal auf der Homepage www.lembke-seminare.de oder übermitteln Sie persönlich, per E-Mail, Post oder Fax das entsprechende Anmeldeformular der jeweiligen Ausschreibung bzw. die Bestätigung eines individuellen Angebots.

Beabsichtigen Sie für Ihre gebuchte Veranstaltung eine Förderung oder Sonderkondition (Rabatt) in Anspruch zu nehmen (z. B. Bildungsgutschein, Weiterbildungsbonus, Aufstiegs-BAföG, „care for care. Qualifizierung in der Pflege“, Partner-Rabatt), so muss dies bereits bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Die Anerkennung nachträglich eingereichter Förderungen oder Rabatte kann vom Veranstalter abgelehnt werden. Für nachträgliche Rechnungsänderungen werden Verwaltungsgebühren erhoben.

Mit Eingang Ihrer Anmeldung ist die Buchung rechtskräftig. Verbrauchern (gemäß § 13 BGB) steht ein Widerrufsrecht bis 14 Tage nach der Buchung, aber längstens bis zum Veranstaltungsbeginn zu. Bitte beachten Sie die Widerrufsbelehrung:


Widerrufsrecht
Verbraucher (gemäß § 13 BGB) haben das Recht, binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie gegenüber dem Veranstalter (Lembke Seminare und Beratungen GmbH, Christoph-Probst-Weg 2, 20251 Hamburg) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. in Briefform per E-Mail oder Post) Ihren Entschluss, die Anmeldung zu widerrufen, erklären. Sie können dafür das auf der Homepage www.lembke-seminare.de zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht verbindlich vorgeschrieben ist. Eine Übermittlung Ihres Widerspruchs per E-Mail an info@lembke-seminare.de ist ausreichend.

Für die Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig mit dem Start-Termin der gebuchten Veranstaltung, wenn dieser vor dem Ende der Widerrufsfrist liegt.

Folgen des Widerrufs
Wurde der Vertrag von Ihnen wirksam widerrufen, werden Ihnen von Lembke Seminare und Beratungen GmbH bereits geleistete Zahlungen binnen 14 Tagen erstattet. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung


Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte der Veranstalter Ihre Anmeldung nicht berücksichtigen können, werden Sie darüber unverzüglich informiert. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, sich auf die Warteliste setzen zu lassen – Ihnen wird die Teilnahme angeboten, wenn ein Platz in der gebuchten Veranstaltung frei wird.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Rechnung, die bei Veranstaltungen ohne Zugangsvoraussetzungen als Teilnahmebestätigung gilt. Bei Veranstaltungen mit Zugangsvoraussetzungen erfolgt die Teilnahmebestätigung nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen.

Sofern neben der/dem Teilnehmer*in auch der Arbeitgeber die Anmeldung unterzeichnet, haften beide für die Bezahlung der Teilnahmegebühr als Gesamtschuldner. Das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ist keine Bedingung für den Fortbestand der gesamtschuldnerischen Haftung für die Teilnahmegebühr.

Hinweis: Bei Veranstaltungen, die nach dem SGB III gefördert werden können, muss der Bildungsgutschein spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei Lembke Seminare und Beratungen GmbH eingereicht werden.

3. Absage / Stornierung
Absagen (vom Veranstalter) gibt es leider auch, falls mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, nicht genügend Anmeldungen eingehen, Referenten oder Zulieferung ausfallen oder aus anderem wichtigem Grund. Der Veranstalter erstattet in diesem Fall bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück. Dies gilt auch dann, wenn ein Ersatztermin angeboten wird und Ihnen die Teilnahme an diesem Ersatztermin nicht möglich ist.

Stornierungen (von IHNEN): Sollten Sie trotz verbindlicher Anmeldung nicht teilnehmen können, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Veranstalter in Verbindung, damit der frei gewordene Platz ggfs. anderweitig besetzt werden kann. Sollte kein/e Ersatzteilnehmer*in gefunden werden, wird Ihnen die Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs beim Veranstalter. Für die unterschiedlichen Angebote gelten folgende Stornierungsbedingungen:

(Web-) Seminare (ein- und mehrtägig): Sie können bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren. Danach ist die gesamte Teilnahmegebühr sowie ggfs. die Gebühr für einen gebuchten Parkplatz fällig; dies gilt ebenso bei Nichterscheinen. Wenn Sie eine/n Ersatzteilnehmer*in benennen können, ist eine Umbuchung kostenfrei möglich. Sollten Sie für die Umbuchung eine nachträgliche Rechnungskorrektur wünschen, wird hierfür eine Verwaltungsgebühr berechnet.

Fort- / Weiterbildungen: Sie können bis 28 Tage (4 Wochen) vor Lehrgangsbeginn kostenfrei stornieren. Stornieren Sie kurzfristiger als 28 Tage vor Lehrgangsbeginn, dann gilt:

Eine Umbuchung auf eine/n Ersatzteilnehmer*in für den gebuchten Lehrgang ist möglich, soweit diese/r die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Zusätzlich zur Lehrgangsgebühr wird für die Umbuchung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 % der regulären Lehrgangsgebühr, mindestens aber 50 €, in Rechnung gestellt. Die Verwaltungsgebühr wird Ihnen auch in Rechnung gestellt, wenn vom Veranstalter für Ihren gebuchten Platz eine/n Ersatzteilnehmer*in gefunden wird.

Wenn weder von Ihnen noch vom Veranstalter ein/e Ersatzteilnehmer*in gefunden wird, dann werden Ihnen bei Stornierung bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn 50 % der Lehrgangsgebühr, bei späterer Stornierung 100% der Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt.

Einen in Verbindung mit der Fort- / Weiterbildung gebuchten Parkplatz in der Tiefgarage können Sie kostenfrei stornieren. Bei einer kurzfristigen Stornierung später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird Ihnen eine Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt.

Fort- / Weiterbildungen mit SGB III-Förderung: Bei Veranstaltungen, die nach dem SGB III gefördert werden, ist ein Rücktritt bis 14 Tage nach Vertragsabschluss – längstens bis zum Beginn der Maßnahme – möglich, ohne dass der/dem Teilnehmer*in Kosten entstehen. Sollte trotz Antragstellung kein Bildungsgutschein genehmigt werden, ist ebenfalls eine kostenfreie Stornierung möglich.

ZfU-zertifizierte Fernlehrgänge: Nach dem FernUSG steht Ihnen über den Lehrgangsbeginn hinaus ein erweitertes Widerrufsrecht des Vertrags bis 14 Tage nach Zugriffsmöglichkeit auf das Fernlehrmaterial auf der ILIAS-Lernplattform zu.

Inhouse-Schulungen: Eine Stornierung oder Neu-Terminierung ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Allerdings werden bereits gebuchte Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten) und für die Veranstaltung entstandene Zertifizierungs- und/oder Materialkosten in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung oder Neu-Terminierung kurzfristiger als 7 Tage vor der Veranstaltung, werden die Schulung sowie entstandene Reise-, Zertifizierungs- und/oder Materialkosten zu 100 % berechnet.

Bei Inhouse-Schulungen mit mehr als 24 UE gilt: Eine Stornierung oder Neu-Terminierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Allerdings werden bereits gebuchte Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten) und für die Veranstaltung entstandene Zertifizierungs- und/oder Materialkosten in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung oder Neu-Terminierung kurzfristiger als 14 Tage vor der Veranstaltung, werden die Schulung sowie entstandene Reise-, Zertifizierungs- und/oder Materialkosten zu 100 % berechnet.

Bei Neu-Terminierung einer Inhouse-Schulung mit mehr als 24 UE, wird zusätzlich eine Aufwandspauschale für die Erstellung neuer Termin- / Stundenpläne berechnet.

4. Kündigung
Wenn Sie an einer gebuchten Veranstaltung bzw. Fort- / Weiterbildung nicht vollständig teilnehmen können, gelten folgende Kündigungsmöglichkeiten. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

(Web-) Seminare (ein- und mehrtägig): Eine Kündigung nach Veranstaltungsbeginn ist nicht möglich. Sowohl bei Nichterscheinen zur Veranstaltung wie auch bei nur anteiliger Teilnahme ist die volle Seminargebühr fällig.

Fort- / Weiterbildungen: Sie können während einer laufenden Fort- / Weiterbildung erstmalig zum Ablauf von 6 Monaten mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende kündigen. Nach Ablauf der ersten 6 Monate ist eine Kündigung mit einer Frist von jeweils 3 Monaten zum Monatsende möglich. Es erfolgt eine Gutschrift der anteiligen Lehrgangsgebühren.

Bei Fort- / Weiterbildungen, die auch zukünftig vom Veranstalter angeboten werden, kann ein Kurswechsel bei Ihrer Kursleitung beantragt werden. Bei einem Kurswechsel wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 300 € berechnet. Zusätzlich wird bei Preiserhöhungen die Differenz zur neuen Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt.

Eine Kündigung eines in Verbindung mit der Fort- / Weiterbildung gebuchten Parkplatzes in der Tiefgarage ist während einer laufenden Fort- / Weiterbildung jederzeit möglich – die Kündigung nur einzelner Veranstaltungstage ist jedoch ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn Sie an einzelnen Lehrgangstagen den gebuchten Parkplatz nicht nutzen können. Bei einer Kündigung des gebuchten Parkplatzes erhalten Sie eine Gutschrift und bereits gezahlte Parkgebühren werden anteilig unter Abzug einer Verwaltungsgebühr erstattet.

Fort- / Weiterbildungen mit SGB III-Förderung: Für Teilnehmer*innen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen, ist eine Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. bei einer längeren Erkrankung oder Arbeitsaufnahme, möglich.

ZfU-zertifizierte Fernlehrgänge: Fernunterrichtsverträge können nach erfolgtem Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf der ersten 6 Monate nach Kursbeginn mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Beginn des Lehrgangs ist die Bereitstellung der Lerninhalte und die Freischaltung der/des Teilnehmers*in auf der ILIAS-Lernplattform im Internet. Nach Ablauf der ersten 6 Monate nach Kursbeginn kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

Kündigung vom Veranstalter: Darüber hinaus hat auch der Veranstalter das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Zahlungsverzug von mehr als einem Monat, Nichterscheinen, Störungen des Unterrichts oder ein Verstoß gegen die Hausordnung. Ein Ausschluss von der weiteren Teilnahme an einer Veranstaltung entbindet den Teilnehmenden nicht von der Pflicht zur Zahlung der Lehrgangsgebühren entsprechend der o.g. Kündigungsfristen.

5. Teilnahmegebühren / Angebotspreise / Gebühren für Sonderleistungen
Die Teilnahmegebühren bzw. Angebotspreise sind teilweise gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UstG) von der Mehrwertsteuer befreit. Grundsätzlich sind die Teilnahmegebühren vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei Fort- / Weiterbildungen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten ist auf Antrag eine Zahlung in Raten möglich. Dabei ist die erste Ratenzahlung vor Veranstaltungsbeginn fällig und vor dem Ende der Fort- / Weiterbildung müssen alle Raten bezahlt sein. Inhouse-Schulungen werden jeweils nach der Durchführung in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich werden für Lernmittel keine zusätzlichen Kosten berechnet. Ausnahmen sind in der Fort- / Weiterbildungs- bzw. Seminarbeschreibung gekennzeichnet.

Für die Teilnahme an Abschlussprüfungen werden sowohl für staatliche Prüfungen wie auch für Prüfungen von Fachgesellschaften Prüfungsgebühren erhoben. Auf diese Prüfungsgebühren wird in den Ausschreibungen der jeweiligen Angebote ausdrücklich hingewiesen. Für die Erhebung dieser Prüfungsgebühren durch den Veranstalter kann eine Verwaltungsgebühr berechnet werden.

Der Veranstalter ist berechtigt, Gebühren für Sonderleistungen (Kurswechsel / Ersatzteilnehmer*in, Duplikate von Zertifikaten / Teilnahmebescheinigungen, nachträgliche Rechnungsänderungen, Prüfungsgebühren / Wiederholungsprüfungen / Sonder-Prüfungstermine, Nachholtermine / Fehlzeitenausgleich, Plagiate, Mahngebühren etc.) zu erheben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den jeweils gültigen Preisen.

Die Kosten für An- und Abreise, Verpflegung sowie ggfs. anfallende Hotelkosten der Teilnehmenden sind nicht im Preis enthalten.

6. Einverständnis Veröffentlichung von Ton- und Videoaufnahmen
Einige Lehrveranstaltungen in Form von virtuellen Unterrichten werden aufgezeichnet (Bild- und Tonmaterial) und auf unserer ILIAS-Lernplattform veröffentlicht (passwortgeschützt, während der Laufzeit der Lehrveranstaltung jederzeit durch eingeschränkten Nutzerkreis abrufbar). Mit Abschluss des Vertrags über die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erklärt sich die/der Teilnehmer*in damit einverstanden, dass die Aufzeichnungen angefertigt und auf der ILIAS-Lernplattform veröffentlicht werden. Die/der Teilnehmer*in erhält nach Zustimmung zur Veröffentlichung keine Rechte (z. B. Entgelte). Das Einverständnis ist gegenüber dem Veranstalter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar – die Aufzeichnungen werden im Falle des Widerrufs von der ILIAS-Lernplattform entfernt.

7. Copyright / Urheberrechte
Sämtliche Schulungsmaterialien, die den Teilnehmer*innen in Verbindung mit einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur für persönliche Zwecke verwendet werden. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, bleiben dem Veranstalter bzw. dem Rechtsinhaber vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters bzw. Rechtsinhabers darf kein Teil der Veranstaltungsunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

8. Haftung
Alle Veranstaltungen werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für die Verwertung der im Rahmen der Veranstaltungen sowie in individuellen Beratungsgesprächen erworbenen Kenntnisse übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle kommt eine Minderung oder Rückforderung der Lehrgangsgebühr nicht in Betracht. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Zugangsvoraussetzungen oder sonstiger Voraussetzung bei den Teilnehmer*innen ergeben. Dies gilt auch für den Fall, dass Kostenträger oder zuständige Behörden aufgrund landesspezifischer Besonderheiten und Regelungen im Bundesland der/des Teilnehmers*in im Nachgang der Teilnahme das erworbene Zertifikat nicht anerkennen. Die Sicherstellung der persönlichen Erfüllung anerkennungsrelevanter landesspezifischer Kriterien obliegt der/dem Teilnehmer*in.

Die/der Teilnehmer*in ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Für Unfallschäden, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen der Teilnehmer*innen im Zusammenhang mit der Veranstaltung übernimmt Lembke Seminare und Beratungen GmbH keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde vom Veranstalter oder deren Mitarbeiter*innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Gerichtsstand ist Hamburg, sofern beide Parteien Vollkaufleute sind.

9. Kooperationen
Zur Angebotserweiterung steht die Lembke Seminare und Beratungen GmbH in Kooperationen mit ausgewählten Drittanbietern. Buchungsanfragen bei der Lembke Seminare und Beratungen GmbH für Veranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner durchgeführt werden, werden für den Nutzer klar erkennbar weitergeleitet. Erfolgt die Buchung einer Kooperations-Veranstaltung über Lembke Seminare und Beratungen GmbH, wird nicht die Lembke Seminare und Beratungen GmbH, sondern der jeweilige Kooperationspartner Vertragspartner. Die Zuständigkeit wird dem Kunden mit der Buchung der Veranstaltung deutlich benannt. In diesem Fall übernimmt die Lembke Seminare und Beratungen GmbH keinerlei Gewährleistung für Inhalte und Durchführung der Angebote durch Kooperationspartner.

10. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen oder einer Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen berührt nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen. Abweichend Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Hamburg, 01.12.2025

Alle früheren Teilnahmebedingungen verlieren ihre Gültigkeit.

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