Teilnahmebedingungen SGB III


Unsere AGB

Teilnahmebedingungen für Teilnehmer*innen mit Förderung nach SGB III


für Veranstaltungen (Fort- und Weiterbildungen, Seminare etc.) bei Lembke Seminare und Beratungen GmbH für Teilnehmer*innen mit Förderung nach SGB III

1. Leistungsbeschreibung
Lembke Seminare und Beratungen GmbH wird die gebuchte Veranstaltung gemäß Beschreibung durchführen. Die Teilnehmenden erhalten bei erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat über die gebuchte Weiterbildung gemäß Beschreibung mit Angabe der Inhalte, Dauer und Ziel.

2. Anmeldung
Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bitte benutzen Sie zur Anmeldung das entsprechende Formular der jeweiligen Ausschreibung. Mit der Anmeldung bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Der Bildungsgutschein muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei uns eingereicht werden.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

3. Vertragsverhältnis
Sofern neben dem Teilnehmer auch der Arbeitgeber die Anmeldung unterzeichnet, haften beide für die Bezahlung der Teilnahmegebühr als Gesamtschuldner. Das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ist keine Bedingung für den Fortbestand der gesamtschuldnerischen Haftung für die Teilnahmegebühr.

4. Absage / Stornierung
Absagen (VON UNS) gibt es leider auch, falls mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, nicht genügend Anmeldungen eingehen, Referenten oder Zulieferung ausfallen oder aus anderem wichtigen Grund.
Absagen (VON IHNEN): Sollten Sie trotz verbindlicher Anmeldung nicht teilnehmen können, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Bei Veranstaltungen, die nach dem SGB III gefördert werden, ist ein Rücktritt bis 14 Tage nach Vertragsabschluss – längstens bis zum Beginn der Maßnahme – möglich, ohne dass dem Teilnehmer Kosten entstehen.  
Sollte trotz Antragstellung kein Bildungsgutschein genehmigt werden, ist ebenfalls eine kostenfreie Stornierung möglich.

5. Kündigung
Während einer laufenden Fort- / Weiterbildung kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalender-Halbjahres schriftlich gekündigt werden. 
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht des Kursteilnehmers zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt bei mit Bildungsgutschein geförderten Teilnehmern auch die Arbeitsaufnahme und eine längerfristige Erkrankung.
Der Teilnehmende erhält bei Kündigung während der laufenden Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung über die absolvierten Inhalte.

6. Durchführungsabweichung
Dem Unternehmen bleibt vorbehalten, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten einzusetzen oder den Inhalt oder die Lernform der Veranstaltung angemessen zu ändern.

7. eLearning / Blended-Learning
Bei unseren eLearning-Angeboten handelt es sich, soweit nichts anderes ausgeschrieben ist, nicht um Fernlehrgänge im Sinne des Fern-USG.   

8. Einverständnis Veröffentlichung von Ton- und Videoaufnahmen
Lehrveranstaltungen in Form eines Webinars werden aufgezeichnet (Bild- und Tonmaterial) und auf einer Lernplattform veröffentlicht (passwortgeschützt, jederzeit durch eingeschränkten Nutzerkreis abrufbar). Mit Abschluss des Vertrags über die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Aufzeichnungen angefertigt und auf der Lernplattform veröffentlicht werden. Der Teilnehmer erhält nach Zustimmung zur Veröffentlichung keine Rechte (z. B. Entgelte). Das Einverständnis ist gegenüber dem Unternehmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar – die Aufzeichnungen werden im Falle des Widerrufs von der Lernplattform entfernt.

9. Copyright
Veranstaltungsunterlagen sind zur Nutzung durch den Teilnehmer während der Schulung und zum Nachschlagen gedacht. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, bleiben dem Unternehmen bzw. dem Rechtsinhaber vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens bzw. Rechtsinhabers darf kein Teil der Veranstaltungsunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.

10. Teilnahmegebühr
Die Kosten der Veranstaltung werden von der Agentur für Arbeit direkt an den Träger der Maßnahme gezahlt. Für den Teilnehmenden entstehen keine weiteren Kosten.

11. Sonstiges
Die Kosten für An- und Abreise, Verpflegung sowie ggfs. anfallende Hotelkosten sind nicht im Preis enthalten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Für Unfallschäden, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung übernimmt das Unternehmen keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde von ihm oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern beide Parteien Vollkaufleute sind.

Hamburg, 25.04.2023

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