// gemäß § 45b SGB XI und der aktuellen Betreuungskräfte-Richtlinie vom 23.11.2016 nach § 53c SGB XI
// entspricht den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 112a SGB XI vom 17.07.2019
Als Betreuungskraft in ambulanten und stationären Einrichtungen unterstützen Sie hilfebedürftige Menschen bei der täglichen Lebensgestaltung. Durch Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung wird die Lebensqualität von pflege- und hilfebedürftigen Menschen gefördert. Der Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist das Ziel der individuellen Betreuung.
Der Fernlehrgang richtet sich an Erwachsene, die bereits als Betreuer*in arbeiten oder künftig in diesem Bereich tätig werden möchten. Der Unterricht findet am Computer statt und ist so aufgebaut, dass sich jeder Teilnehmende die Lernzeiten selbstständig einteilen kann. Ausgebildete Teletutoren*innen begleiten die neue Form des Lernens am Computer und führen die Teilnehmenden schrittweise zum Erfolg. Der Fernlehrgang wird bundesweit angeboten und ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Um einen direkten Praxistransfer zu garantieren, können Teilnehmer*innen, die bereits in einem Anstellungsverhältnis sind, die Betreuung durch Ihren betrieblichen Mentor wählen (Variante A) – die Kursleitung und Teletutoren*innen stehen Ihnen natürlich auch hier zur Seite. In der Variante B werden Sie ausschließlich von der Kursleitung und den Teletutoren begleitet (z. B. mit Videopräsenzunterricht) – eine gute Option für die Teilnehmer*innen, die künftig in diesem Bereich tätig sein möchten.