// gemäß der Richtlinien nach § 53b SGB XI in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-RL), zuletzt geändert durch Beschluss vom 21.10.2022
// gemäß der Maßstäbe und Grundsätze (MuG) nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege vom 27.05.2011, zuletzt geändert am 24.10.2023
Als Betreuungskraft in ambulanten und stationären Einrichtungen unterstützen Sie hilfebedürftige Menschen bei der täglichen Lebensgestaltung. Durch Zuwendung, zusätzliche Betreuung und Aktivierung wird die Lebensqualität von pflege- und hilfebedürftigen Menschen gefördert. Der Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist das Ziel der individuellen Betreuung.
Der Fernlehrgang richtet sich an Erwachsene, die bereits als Betreuer*in arbeiten oder künftig in diesem Bereich tätig werden möchten. Der Unterricht findet am Computer statt und ist so aufgebaut, dass sich jeder Teilnehmende die Lernzeiten selbstständig einteilen kann. Ausgebildete Teletutoren*innen begleiten die neue Form des Lernens am Computer und führen die Teilnehmenden schrittweise zum Erfolg. Der Fernlehrgang wird bundesweit angeboten und ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Um einen direkten Praxistransfer zu garantieren, können Teilnehmer*innen, die bereits in einem Anstellungsverhältnis sind, die Betreuung durch Ihren betrieblichen Mentor wählen (Variante A) – die Kursleitung und Teletutoren*innen stehen Ihnen natürlich auch hier zur Seite. In der Variante B werden Sie ausschließlich von der Kursleitung und den Teletutoren begleitet (z. B. mit Videopräsenzunterricht) – eine gute Option für die Teilnehmer*innen, die künftig in diesem Bereich tätig sein möchten. Aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen empfehlen wir Ihnen die Variante B, da diese Variante keinen zusätzlichen Zeitaufwand für Ihre Mentor*innen darstellt.