Pflegeberater*in nach § 45 SGB XI
// für eine abrechenbare Leistung mit den Pflegekassen
Nach § 45 SGB XI können ambulante Dienste neben Beratungsgesprächen nach § 37 SGB XI im häuslichen Umfeld auch individuelle häusliche Schulungen durchführen und mit den Pflegekassen abrechnen. Diese Fortbildung qualifiziert Sie, im Bereich der Rahmenverträge nach § 45 SGB XI Individualberatungen und -schulungen durchzuführen.
Sie erweitern Ihre kommunikativen Kompetenzen für pflegerische Beratungs-, Anleitungs- und Schulungsprozesse und erlernen allgemeine rechtliche Grundlagen zur Pflegeberatung. Die Kenntnis von pädagogischen, methodischen und didaktischen Aspekten bei der Gestaltung von Pflegeberatungen verbessert Ihre Pflegeberatungsqualität. Sie vertiefen die theoretischen Inhalte an exemplarischen Beratungssituationen, so dass Sie das neue Wissen schnell in der Praxis zur Anwendung bringen können.
Pflegefachpersonen im Gesundheitswesen, mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung und ausreichenden Kenntnissen in der häuslichen Pflege; Pflegedienste, die der Rahmenvereinbarung nach § 45 SGB XI beigetreten sind
- verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung
- aktueller Lebenslauf
- Kopie des Ausweises
- Nachweis über den Berufsabschluss in der Pflege oder ein vergleichbares Studium
- Nachweis einer mind. zweijährigen Berufserfahrung in der Pflege nach dem Examen
- Abschlusstest
Zertifikat Lembke Seminare und Beratungen GmbH
Pflegeberater*in
Der bpa Hamburg bietet einen Aufbaukurs für Pflegeberater*innen zu aktuellen Änderungen und Abrechnungsmodalitäten gemäß der Rahmenvereinbarungen an.
Preis
Der Preis für Ihre ausgewählte Weiterbildung wird Ihnen unter "Termine & Anmeldung" angezeigt.
Finanzierung & Rabatte
- Mitglieder von Kooperationspartnern (z. B. bpa) erhalten 10 % Rabatt.
- Partnerpreis
- Weitere Finanzierungsmöglichkeiten und Fortbildungspunkte & Rabatte können Sie unter den jeweiligen Links nachlesen.
Hinweis
Angaben zu Gutscheinen, Mitgliedschaften, Rabatten etc. können Sie im Anmeldeformular eingeben – Preisnachlässe werden Ihnen erst bei der Rechnungsstellung gut geschrieben.
Weitere Informationen
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Unsere Fachexperten*innen helfen Ihnen gern weiter: